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BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigungsschutz in Kleinbetrieben - Besitzstandsklausel des § 23 Abs. 1 S. 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) - Ordentliche Änderungskündigung - Vorsorgliche ordentliche Beendigungskündigung - Feststellung der Beschäftigtenzahl eines Betriebs zur Ermittlung der ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG (1969) § 23 Abs. 1 Satz 4
Kündigungsschutz in Kleinbetrieben - Besitzstandsklausel des § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG 1969 § 23 Abs. 1 Satz 4
Kündigungsschutz in Kleinbetrieben - Besitzstandsklausel des § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 11.04.1989 - 2 Ca 1426/88
- LAG Hamm, 12.01.1990 - 18 Sa 856/89
- BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90
Papierfundstellen
- NZA 1991, 309
- BB 1991, 419
- BB 1991, 552
- DB 1991, 1467
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90
In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmten Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 355/89 - entschieden, daß diese Besitzstandsregelung nicht für Arbeitnehmer gilt, die am 1. Mai 1985 noch nicht die sechsmonatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG erfüllt hatten. - BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81
Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz
Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 11/83 - unveröffentlicht) und nach herrschender Meinung in der Literatur (…vgl. KR-Becker, 2. Aufl., § 23 KSchG Rz 20, m.w.N.) zu § 23 Abs. 1 KSchG a. F. waren Arbeitnehmer mit einer verkürzten Tages-, Wochen- oder Monatsarbeitszeit (Teilzeitbeschäftigte) bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl mitzuberücksichtigen, sofern sie sich in einem Dauerarbeitsverhältnis zum Inhaber des Kleinbetriebes befanden. - BAG, 21.06.1983 - 7 AZR 11/83
Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 11/83 - unveröffentlicht) und nach herrschender Meinung in der Literatur (…vgl. KR-Becker, 2. Aufl., § 23 KSchG Rz 20, m.w.N.) zu § 23 Abs. 1 KSchG a. F. waren Arbeitnehmer mit einer verkürzten Tages-, Wochen- oder Monatsarbeitszeit (Teilzeitbeschäftigte) bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl mitzuberücksichtigen, sofern sie sich in einem Dauerarbeitsverhältnis zum Inhaber des Kleinbetriebes befanden.
- LAG Hessen, 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91
Einigungsstelle: Vergütung der Beisitzer
1.) Mitglieder der Einigungsstelle haben Anspruch auf zusätzlich berechnete Mehrwertsteuer entweder dann, wenn dies vorher mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde (so: LAG München, Beschluss vom 11. Januar 1991 - vorzitiert -, BB 1991, 552 (unter Berufung auf BAG vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 -, BB 1987, 550 ) oder wenn diese unter regelmäßigen Umständen als von ihnen abzuführende Steuer anfällt und von daher als Teil den Vergütungsanspruchs im Sinne des § 76 a Abs. 3 Satz 1 BetrVG vom i.d.R. vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgeber regelmäßig einkalkuliert werden kann.