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   BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90   

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https://dejure.org/1990,3010
BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90 (https://dejure.org/1990,3010)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1990 - 2 AZR 176/90 (https://dejure.org/1990,3010)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1990 - 2 AZR 176/90 (https://dejure.org/1990,3010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigungsschutz in Kleinbetrieben - Besitzstandsklausel des § 23 Abs. 1 S. 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) - Ordentliche Änderungskündigung - Vorsorgliche ordentliche Beendigungskündigung - Feststellung der Beschäftigtenzahl eines Betriebs zur Ermittlung der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG (1969) § 23 Abs. 1 Satz 4
    Kündigungsschutz in Kleinbetrieben - Besitzstandsklausel des § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG 1969 § 23 Abs. 1 Satz 4
    Kündigungsschutz in Kleinbetrieben - Besitzstandsklausel des § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 309
  • BB 1991, 419
  • BB 1991, 552
  • DB 1991, 1467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90
    In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmten Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 355/89 - entschieden, daß diese Besitzstandsregelung nicht für Arbeitnehmer gilt, die am 1. Mai 1985 noch nicht die sechsmonatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG erfüllt hatten.
  • BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81

    Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 11/83 - unveröffentlicht) und nach herrschender Meinung in der Literatur (vgl. KR-Becker, 2. Aufl., § 23 KSchG Rz 20, m.w.N.) zu § 23 Abs. 1 KSchG a. F. waren Arbeitnehmer mit einer verkürzten Tages-, Wochen- oder Monatsarbeitszeit (Teilzeitbeschäftigte) bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl mitzuberücksichtigen, sofern sie sich in einem Dauerarbeitsverhältnis zum Inhaber des Kleinbetriebes befanden.
  • BAG, 21.06.1983 - 7 AZR 11/83
    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 11/83 - unveröffentlicht) und nach herrschender Meinung in der Literatur (vgl. KR-Becker, 2. Aufl., § 23 KSchG Rz 20, m.w.N.) zu § 23 Abs. 1 KSchG a. F. waren Arbeitnehmer mit einer verkürzten Tages-, Wochen- oder Monatsarbeitszeit (Teilzeitbeschäftigte) bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl mitzuberücksichtigen, sofern sie sich in einem Dauerarbeitsverhältnis zum Inhaber des Kleinbetriebes befanden.
  • LAG Hessen, 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91

    Einigungsstelle: Vergütung der Beisitzer

    1.) Mitglieder der Einigungsstelle haben Anspruch auf zusätzlich berechnete Mehrwertsteuer entweder dann, wenn dies vorher mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde (so: LAG München, Beschluss vom 11. Januar 1991 - vorzitiert -, BB 1991, 552 (unter Berufung auf BAG vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 -, BB 1987, 550 ) oder wenn diese unter regelmäßigen Umständen als von ihnen abzuführende Steuer anfällt und von daher als Teil den Vergütungsanspruchs im Sinne des § 76 a Abs. 3 Satz 1 BetrVG vom i.d.R. vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgeber regelmäßig einkalkuliert werden kann.
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